Montag, 13. Februar 2012

Na sowas

Es ist an der Zeit ein Bier zu Feiern, wie es sonst nirgends auf der Welt gebraut wird. Deutsches Bier. Langsam aber sicher ändert sich offenbar die Importpolitik der brasilianischen Zollbehörde und der Biermarkt wird nicht mehr so sehr geschützt, wie er es aufgrund seiner Qualität eigentlich nötig hätte.


Jedenfalls habe ich jüngst zu meiner Entzückung festgestellt, dass sich das gute alte König-Pilsener in der 0,5l Flasche sowie das kleine Wern ("esgrüner" für den Unbedarften) im heimischen Angeloni-Supermarkt eingenistet haben und das zu sagen wir Barpreisen. Man muss zwar trotzdem 3 europ. Kröten pro halben Liter locker machen, aber früher war der Preis bei 5, worauf vermutlich selbst Norwegen stolz gewesen wäre.

Die Importthese wird weiter gestärkt durch den Fakt, dass meine Augen beim Druchstreifen des abgrundtief teuren Käseregals ein importierter Emmentaler meine Aufmerksamkeit auf sich zog und das zu einem sagenhaften Preis von 9/10 Euro das Kilo. Auch hier gilt: Emmentaler gab es früher schon, allerdings hatte damals das Kilo was um die 20 Euro gekostet und mit Käseschmuggel in einem 32kg Koffer hätte man schon den Hinflug auf den alten Kontinent bezahlen können. Und jetzt das - und auch noch importiert.
Um den Käsemarkt ist es übrigens noch schlechter bestellt als um den Biermarkt. Beim Bier gibt es in der Mittelklasse ja noch ein paar Biere, die zwar nicht gerade der Hammer sind, aber die auch nicht sauer schmecken (oxidiertes Bier aufgrund eines offenen Brauprozesses, wie man mir mitteilte), zB Devassa.
Beim Käse allerdings gibt es nichts. Garnichts. Es gibt Käse aus Uruguai für 15 Euro das Kilo und ab da gehts aufwärts bis 30. Die Brasilianer essen hier vornehmlich "Musarella" und "Prato", die so sehr nach Käse schmecken wie Gummibärchen nach Kakao. Der Geschmack erinnert eher an eine ungewürzte Tofu-Wurst.
Daher, und das trotz meiner Abneigung gegenüber allem was mit dem Staat zu tun hat - es lebe "Le President".
Damit verbleiben zwei ToDos auf meiner kulinarischen Wunschliste - Schwarzbrot und Schokolade.

Noch zwei kurze Hinweise:
1. Ich hab alle meine Versicherungen gekündigt und ich sah, dass es gut war. Mittlerweile sollte jedem klar sein, wem im Zweifel mit irgendwelchem Steuerzahlergeld aus der Patsche geholfen werden soll. Und nein, dass ist leider nicht der Steuerzahler. So oder so sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass in Deutschland mittlerweile Unrecht gesetztlich verankert wird. Dazu hier ein Auszug aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG Paragraph (das Zeichen jibbet nicht auf meiner Tastatur) 89):
Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, [..], so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, [...] bla bla bla

Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.

Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.

Aber hallo! Zeitweilig verbieten? Ihr habt noch nichts gesehen - Absatz 2:

(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen.

Zeitweilig ist gut, aber für immer ist der Hammer.  Ich hab X Jahre eingezahlt und bekomme dann nix dafür? Immer noch garnichts, kuckst Du hier:

Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.


Die Pflicht zu zahlen bleibt unberührt?!!?!?!?! Herzlichen Glückwunsch, Sie sind Eigentümer eines Vertrags, den Sie einhalten müssen, aber Ihr Gegenüber nicht! Und nur weil das Gegenüber im Zweifel garnichts leistet, heisst das nicht, dass sie zu zahlen aufhören können.

Und nun ratet mal, in was die ganzen Versicherungen investiert haben. Ein kleiner Tipp: Es sind keine Aktien, Gold oder Wertpapiere von produktiven Entitäten. Tada, bitte denken Sie jetzt nach. Und hauchen Sie ihre Gedanken mediterran an.

2. Bei meinem jüngsten Account werde ich manchmal zur Sicherheit auch noch gefragt, wer mein bester Kindheitsfreund war. Ich hab den Namen dessen, dem ich ein Festfressen schulde, angegeben. Zufrieden??

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