Um den Staat so gerecht wie möglich zu gestalten, haben die Menschen ihr Recht auf "Anwendung von Gewalt" nahezu vollständig abgegeben und ihr Selbstverteidigung und Schutz ihres Eigentums nahezu vollständig dem Staat unterworfen.
Der Staat ist damit ein Konstrukt, was dem Übereinkommen der Gesellschaft entspringt (er basiert auf dem "Staatsvertrag") und welcher als alleinigen Zweck den Schutz seines Volkes hat.
Was passiert aber nun, wenn der Staat "vergisst", dass er lediglich ein Mittel zur Interessenbefriedigung seiner zugrundeliegenden Gesellschaft ("des Volkes") ist? Er beginnt, sich als eigene Entität zu begreifen und entwickelt einen eigenen Willen.
Er beginnt, sich in die Angelegenheiten der Bürger einzumischen. Er erlässt Gesetze, die einigen Agenten (Erfüllungsgehilfen) des Staates (also z.B. Politikern) zum Vorteil gereichen. Damit verletzt er seinen eigentlichen Zweck, zu welchem er gegründet wurde und schadet seinem Volk. Denn jeder Vorteil für eine Menge von Menschen ist gleich einem Nachteil für alle anderen Menschen.
Dadurch entstehen Ineffizienzen im Staatsbudget und der Staat ist gezwungen, auf Dauer die Arbeitsbeitrag seiner Bürger (=Steuerlast) zu erhöhen.
Er tut dies unilateral, also ohne Zustimmung seines Volkes, und verletzt damit ein zweites Mal seinen Gründungsvertrag, denn der Vertrag wurde gegründet in der Annahme fixer Kosten. Steigen nun die Kosten für den einzelnen Menschen in der Gesellschaft durch Gründung des Staates, kann es sein, dass ab einem gewissen Zeitpunkt der Staat für den Menschen nicht mehr lohnenswert ist. Mit anderen Worten, es ist für den Menschen teuer, einen Staat zu finanzieren, als sich eine Sicherheitsfirma zu leisten, welche die Aufgaben des Staats übernimmt.
Öfter noch werden die vom Staat sich selbst auferlegten Aufgaben (wie uneinheitliche Wirtschaftsgesetzgebung zum Vorteile weniger) von den Menschen nicht toleriert und sie sehen (legitimiertweise) keinen Grund, für etwas zu bezahlen, wofür sie keinen Gegenwert bekommen, im Regelfall sogar schaden nehmen.
Der Unmut der Menschen wächst und es stehen mehrere Optionen zur Auswahl, um die Anmassung des Staates zu überwinden.
- Der Mensch kann sich entscheiden, dem Staat kein Geld zur Verfügung zu stellen. Landläufig als "Steuerhinterziehung" bekannt, ist es auch ein Mittel, den Staat in seinem Wirkungsradius einzudämmen.
- Der Mensch kann aktiv gegen den Staat vorgehen und versuchen, den Staatsvertrag zu ändern.
- Der Mensch kann fliehen, in der Hoffnung, dass er anderen Staatsverträgen beitreten kann, welche in seinen Augen gerechtere Bedingungen für den einzelnen darstellen.
Ich werde im Folgenden die drei Punkte in ihrer Reihenfolge passiver Widerstand, aktiver Widerstand und Flucht nennen.
Passiver Widerstand ist die angenehmste aller Möglichkeiten, denn man kann in seiner gewohnten Umgebung bleiben und hat ein geringes Risiko, vom Staat als Dissident erkannt zu werden.
Grundlage für die Steuerhinterziehung ist der legitime Gedanke, dass wenn der Staat unilateral die Steuern erhöhen kann, die Person diese auch unilateral wieder senken kann. Problematisch ist der Ansatz, weil das Kräfteungleichgewicht zwischen Staat und Person gross ist. Der Staat hat das Gewaltmonopol und kann durch Androhung oder Anwendung von Gewalt die Person zur Zahlung der Steuern nötigen. Erneut würde es sich hierbei um die Verletzung des Staatsvertrags handeln, da der Staat sich selbst über die Interessen seines Volkes stellt und die unilaterale Staatsvertragsänderung durch sich selbst akzeptiert, aber die seines Staatsbürgers nicht. Damit erklärt er, dass er nicht mehr blosses Mittel, sondern eine eigenständige Entität ist.
Viel öfter als Gewaltanwendung wählt der Staat die Verletzung von Eigentumsrechten und nimmt sich, was er braucht. Immobilien können dem Zugriff des Staates z.B. durch Flucht nicht entzogen werden, aber durchaus Kraft Gesetzes dem Eigentum des Bürgers. Der Staat eskaliert damit die Auseinandersetzung und provoziert aktiven Widerstand, um die Verleztung der Eigentumsrechte zu verhindern.
Die beiden möglichen Reaktionen des Staates auf passiven Widerstand zeigen, dass es auf langfristig unmöglich ist, dem Staat gegenüber passiv Widerstand zu leisten, es sei denn man verzichtet auf Eigentum und evtl auch persönliche Freiheit im Zugriffsbereich des Staates.
Das aktive Vorgehen gegen das Kräfteungleichgewicht erfordert den Einsatz eigener Ressourcen ist daher wesentlich risikobehafteter. Eine legale Auseinandersetzung vor der Justiz des Staates ist zeit- und ressourcenintensiv und ist dazu verdammt zu scheitern, da die Justiz auf Grundlage der Gesetze des selben Gesetzgebers zu entscheiden hat, der die unilaterale Staatsvertragsänderung zu verantworten hat. Man geht gewissermassen gegen die rechte Hand des Staates vor und verlangt deren Verurteilung vor der linken Hand.
Ein Vorgehen ausserhalb des gesetzlichen Rahmens erfordert hingegen Anwendung von Gewalt gegen die Agenten des Staates, die selbiger zu seiner Verteidigung heranziehen wird. Damit ist man offiziell Terrorist.
Vorläufiges Fazit:
Viel öfter als Gewaltanwendung wählt der Staat die Verletzung von Eigentumsrechten und nimmt sich, was er braucht. Immobilien können dem Zugriff des Staates z.B. durch Flucht nicht entzogen werden, aber durchaus Kraft Gesetzes dem Eigentum des Bürgers. Der Staat eskaliert damit die Auseinandersetzung und provoziert aktiven Widerstand, um die Verleztung der Eigentumsrechte zu verhindern.
Die beiden möglichen Reaktionen des Staates auf passiven Widerstand zeigen, dass es auf langfristig unmöglich ist, dem Staat gegenüber passiv Widerstand zu leisten, es sei denn man verzichtet auf Eigentum und evtl auch persönliche Freiheit im Zugriffsbereich des Staates.
Das aktive Vorgehen gegen das Kräfteungleichgewicht erfordert den Einsatz eigener Ressourcen ist daher wesentlich risikobehafteter. Eine legale Auseinandersetzung vor der Justiz des Staates ist zeit- und ressourcenintensiv und ist dazu verdammt zu scheitern, da die Justiz auf Grundlage der Gesetze des selben Gesetzgebers zu entscheiden hat, der die unilaterale Staatsvertragsänderung zu verantworten hat. Man geht gewissermassen gegen die rechte Hand des Staates vor und verlangt deren Verurteilung vor der linken Hand.
Ein Vorgehen ausserhalb des gesetzlichen Rahmens erfordert hingegen Anwendung von Gewalt gegen die Agenten des Staates, die selbiger zu seiner Verteidigung heranziehen wird. Damit ist man offiziell Terrorist.
Vorläufiges Fazit:
- Nur durch Flucht kann man sich der Verselbstständigung des Staates entziehen.
- Passiver Widerstand kann die Verselbstständigung des Staates bremsen, aber nicht verhindern.
- Aktiver Widerstand im Rahmen der Gesetze ist unmöglich. Das hat die Klage der Professoren gegen den Euro Bailout gezeigt. http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/euro-urteil-verfassungsbeschwerden-zurckgewiesen-005339 Zur Lektüre zum Thema empfehle ich Peter Boehringer, welcher trotz teilweisem emotionalen Überhangs ausgezeichnet dokumentiert http://www.goldseitenblog.com/peter_boehringer/index.php/2011/09/07/nicht-im-namen-des-volkes-ii
- Aktiver Widerstand im Rahmen des ethisch und moralisch Vertretbaren ist ebenfalls unmöglich, wie Julian Assange zweifelsohne beweist. In diesem Fall mag es sein, dass Gesetze gebrochen werden, mit Sicherheit sind aber dann die Gesetze zu untersuchen und nicht die Äusserung von Fakten über den Staat. Assange wird bewusst kriminalisiert und als Terrorist bezeichnet, obwohl er keine Person direkt oder indirekt verletzt oder Sachen zerstört hat.
Willkommen im 21. Jahrhundert.